Stadtplanungsgruppe Weil
 

KOSTENLOSER HINWEIS AUF ÄNDERUNG DES FÜR SIE GÜLTIGEN BEBAUUNGSPLANS

Seit Januar 2003 ist das Andalusische Stadtplanungsgesetz 7/2002, vom 17. Dezember in Kraft (AMTSBLATT DER ANDALUSISCHEN REGIERUNG NR. 429 vom 19. Dezember 2002).

Dieses Gesetz bedeutet, dass die gültigen Allgemeinen Kommunalen Bebauungspläne (PGOU) an das neue Gesetz angepasst werden sollen, indem die Gemeinden die Pläne innerhalb einer Frist von 4 Jahren aktualisieren müssen.

Die Revision des Bebauungsplans der Gemeinde, in der sich Ihr Grundbesitz befindet (Grundstück und/oder Gebäude) kann die Perspektiven Ihres Eigentums grundlegend verändern durch:

» Eine Änderung bei der Klassifizierung des Bodens:
Umstufung in Bauerschließungsland: mit Teilbebauungsplan, ohne Teilbebauungsplan , Bauerwartungsland
Umstufung in Bauland: konsolidiertes, nicht konsolidiertes Bauland

» Eine Änderung bei der Einstufung des Bodens:
Wohngebiet
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Flächen für Einrichtungen und Anlagen: Schulen, Sport, Soziales

» Enteignung aus folgenden Gründen:
Einstufung als Bauerschließungsland
Einstufung als Bauland
Weil auf dem Grundstück Infrastrukturen (Straßen, Zugschienen, etc.) oder eine öffentliche Einrichtung geplant ist, etc.

Das Andalusische Gesetz führt außerdem die Figur des "Urbanisators" ein, die in der Region Valencia (Spanien) zu großer Kontroverse und Protesten der europäischen Bürger geführt hat, die dort ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben.

Über die Diskussion in der Region Valencia:
Wurde am 8. März 2003 ein Artikel in “Valencia Life” veröffentlicht.
Veröffentlichte der Botschafter von Großbritannien in Spanien (Stephen Wright) einen Brief in der Tageszeitung “El Mundo”, Nummer 318, vom 24. Oktober 2003.
17 Botschafter aus Ländern der Europäischen Union in Spanien haben einen Brief an den spanischen Regierungspräsidenten (Sr.Rodríguez Zapatero) geschrieben, in dem sie sein Eingreifen in den “städtebaulichen Missbrauch” an der Ostküste fordern.
Gibt es einen Bericht des Europaparlaments vom 25.-28. Mai 2004 über “the Factfinding misión to Valencia, Spain”. Petition 609/2003 by Charles Svoboda.
Informierte der deutsche Fernsehsender “Bayerischer Rundfunk”, und der britische “New Skys Newsletter”.
Siehe Webseite “Abusos urbanísticos No” ("Städtebaulicher Missbrauch Nein")

Daher ist es angebracht, über detaillierte Informationen zu verfügen, sobald die Gemeinde, in der sich Ihr Grundbesitz befindet, die Änderung des Allgemeinen Bebauungsplans verabschiedet.

Wir informieren Sie KOSTENLOSEN über die Revision des Allgemeinen Bebauungsplans in Ihrer Provinz, sowie über die Fristen für Einsprüche, Vorschläge, Rechtsmittel, etc.

SIE MÜSSEN NUR DIESEN FRAGEBOGEN AUSFÜLLEN UND IHN AN UNSERE E-MAIL-ADRESSE SENDEN.

SOBALD DER SIE BETREFFENDE PGOU GEÄNDERT WIRD, ERHALTEN SIE EINEN KOSTENLOSEN HINWEIS PER E-MAIL.

EINIGE PGOU IN ÜBERABEITUNG: Provinz von Málaga: Estepona, Rincón de la Victoria, Vélez-Málaga, Pizarra, Jimera de Libar, Villanueva del Rosario.


 
   
 
Wir befolgen das Verfassungsgesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz persönlicher Daten.