KOSTENLOSER
HINWEIS AUF ÄNDERUNG DES FÜR SIE GÜLTIGEN
BEBAUUNGSPLANS
Seit Januar 2003 ist das Andalusische Stadtplanungsgesetz
7/2002, vom 17. Dezember in Kraft (AMTSBLATT DER ANDALUSISCHEN
REGIERUNG NR. 429 vom 19. Dezember 2002).
Dieses Gesetz bedeutet, dass die gültigen Allgemeinen
Kommunalen Bebauungspläne (PGOU) an das neue Gesetz
angepasst werden sollen, indem die Gemeinden die Pläne
innerhalb einer Frist von 4 Jahren aktualisieren müssen.
Die Revision des Bebauungsplans der Gemeinde, in der
sich Ihr Grundbesitz befindet (Grundstück und/oder
Gebäude) kann die Perspektiven Ihres Eigentums
grundlegend verändern durch:
» Eine Änderung bei der Klassifizierung
des Bodens:
Umstufung in Bauerschließungsland: mit
Teilbebauungsplan, ohne Teilbebauungsplan , Bauerwartungsland
Umstufung in Bauland: konsolidiertes, nicht konsolidiertes
Bauland
» Eine Änderung bei der Einstufung
des Bodens:
Wohngebiet
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Flächen für Einrichtungen und Anlagen: Schulen,
Sport, Soziales
» Enteignung aus folgenden Gründen:
Einstufung als Bauerschließungsland
Einstufung als Bauland
Weil auf dem Grundstück Infrastrukturen (Straßen,
Zugschienen, etc.) oder eine öffentliche Einrichtung
geplant ist, etc.
Das Andalusische Gesetz führt außerdem die
Figur des "Urbanisators" ein, die in der Region
Valencia (Spanien) zu großer Kontroverse und Protesten
der europäischen Bürger geführt hat,
die dort ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben.
Über die Diskussion in der Region Valencia:
Wurde am 8. März 2003 ein Artikel in “Valencia
Life” veröffentlicht.
Veröffentlichte der Botschafter von Großbritannien
in Spanien (Stephen Wright) einen Brief in der Tageszeitung
“El Mundo”, Nummer 318, vom 24. Oktober 2003.
17 Botschafter aus Ländern der Europäischen
Union in Spanien haben einen Brief an den spanischen
Regierungspräsidenten (Sr.Rodríguez Zapatero)
geschrieben, in dem sie sein Eingreifen in den “städtebaulichen
Missbrauch” an der Ostküste fordern.
Gibt es einen Bericht des Europaparlaments vom 25.-28.
Mai 2004 über “the Factfinding misión to
Valencia, Spain”. Petition 609/2003 by Charles Svoboda.
Informierte der deutsche Fernsehsender “Bayerischer
Rundfunk”, und der britische “New Skys Newsletter”.
Siehe Webseite “Abusos urbanísticos No” ("Städtebaulicher
Missbrauch Nein")
Daher ist es angebracht, über detaillierte Informationen
zu verfügen, sobald die Gemeinde, in der sich Ihr
Grundbesitz befindet, die Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplans verabschiedet.
Wir informieren Sie KOSTENLOSEN
über die Revision des Allgemeinen Bebauungsplans
in Ihrer Provinz, sowie über die Fristen für
Einsprüche, Vorschläge, Rechtsmittel, etc.
SIE MÜSSEN NUR DIESEN FRAGEBOGEN AUSFÜLLEN
UND IHN AN UNSERE E-MAIL-ADRESSE SENDEN.
SOBALD DER SIE BETREFFENDE PGOU GEÄNDERT WIRD,
ERHALTEN SIE EINEN KOSTENLOSEN HINWEIS PER E-MAIL.
EINIGE PGOU IN ÜBERABEITUNG: Provinz von Málaga:
Estepona, Rincón de la Victoria, Vélez-Málaga,
Pizarra, Jimera de Libar, Villanueva del Rosario.
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